Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab ?

Der Erstkontakt

Nach Zuweisung eines Falles und der damit verbundenen Übersendung der Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft wird je nach Aktenlage entschieden, ob zuerst mit der Geschädigten- oder Beschuldigtenseite Kontakt aufgenommen wird. Dieser Erstkontakt findet zunächst in schriftlicher Form statt.

Sofern die Parteien anwaltlich vertreten werden, werden auch die Anwälte zeitgleich über das TOA-Verfahren informiert.

Ergibt sich aus den Akten, dass die/der Geschädigte immer noch vom Beschuldigten bedroht wird oder mit diesem noch in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenlebt, wird grundsätzlich zuerst mit dem Opfer Kontakt aufgenommen,um eine freiwillige Entscheidung für oder gegen einen TOA sicherzustellen. Daher wird in Fällen von "häuslicher Gewalt" das Opfer immer zuerst angeschrieben. Man will damit verhindern, dass der Beschuldigte Druck auf die Geschädigte bezüglich einer außergerichtlichen Konfliktregelung ausüben kann.

Vorgespräche mit Opfer und Täter

Nach dem ersten schriftlichen Kontakt durch die beiden Anschreiben und evtl. anschließender telefonischer Rückbestätigung des vorgeschlagenen Termins, finden getrennte Vorgespräche in der Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich statt.

Hier werden die Beteiligten ausführlich über den Ablauf und die Zielsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs informiert. Sie erhalten die Gelegenheit, ihre individuelle Sicht des Konflikts, ihre Geschichte zu erzählen und evtl. bereits Lösungs- bzw. Wiedergutmachungsvorschläge zu äußern. Am Ende wird in den jeweils getrennten Vorgesprächen abgeklärt, ob das Opfer und auch der Täter mit der Durchführung eines TOA`s einverstanden ist.

Ausgleichsgespräch

Am Ausgleichsgespräch nehmen die Vermittler (Mediatoren) und die Konfliktbeteiligten teil. Bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen wird das Ausgleichsgespräch von einem gemischtgeschlechtlichen Mediatorenpaar (Mann/Frau) geführt. Das gemeinsame Gespräch kann in vier Phasen gegliedert werden:

1. Eröffnungsphase

Nach einem gemeinsamen Gesprächseinstieg ("warming up") werden die allgemeinen Gesprächsregeln geklärt, der bisherige Verlauf des Täter-Opfer-Ausgleichs zusammengefasst , sowie der weitere Ablauf (Zeitdauer, Notwendigkeit nochmaliger Einzelgespräche u.s.w.) erläutert.

2. Definitionsphase/Bestandsaufnahme

In dieser haben die Beteiligten die Möglichkeit, ihre eigene Wahrnehmung des zur Anzeige gebrachten Konflikts zu schildern (Verletzungen, Kränkungen....). Es wird abgeklärt, wie die Situation jetzt ist, ob Veränderungen eingetreten sind, und welche Erwartungen beide an das gemeinsame Gespräch haben. Die Vermittler versuchen anschließend, Einsicht und Verständnis für die unterschiedlichen Sichtweisen zu fördern, Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten.

3. Verhandlungsphase/Problembearbeitung

Man begibt sich gemeinsam auf die Suche nach befriedigenden Problemlösungen mit dem Ziel der Schadenswiedergutmachung (materiell oder immateriell) und der Wiederherstellung eines sozialen Friedens.

4. Abschlussphase

Das Ergebnis des Ausgleichsgesprächs (Entschuldigung, Wiedergutmachungsleistung, Kontaktverzichtserklärung u.a.) wird meist in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Vereinbarung wird von der Fachstelle in Absprache mit der Staatsanwaltschaft gewährleistet. Der aktenführende Vermittler schreibt einen abschließenden Bericht über den Verlauf und das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs an die Staatsanwaltschaft und gibt die Akten gemeinsam mit der getroffenen Vereinbarung an die Staatsanwaltschaft zurück.

Wird die getroffene Vereinbarug erfüllt, stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren in der Regel ein.

Wer führt den Täter-Opfer-Ausgleich durch?

Die als Vermittler tätigen Mitarbeiter verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung aus dem pädagogischen, therapeutischen oder juristischen Bereich und/oder einer Zusatzausbildung als Mediator/Mediatorin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind:

Karin Horn : Juristin; Mediatorin (univ.)
Christoph Abeck : Dipl. Sozialpädagoge; Psychotherapeut
Christine Beysel : Mediatorin in Strafsachen/DBH
Karin Sowade : Mediatorin in Strafsachen/DBH
Florian Obendorfer : Dipl. Sozialpädagoge; Mediator in Strafsachen/DBH
Sabine Kolbeck : Dipl. Sozialpädagogin; Mediator in Strafsachen/DBH
Ludwig Mirlach : Dipl. Sozialpädagoge; Mediator in Strafsachen/DBH
Angelika Schillinger, : Dipl. Sozialpädagogin; Mediator in Strafsachen/DBH
Sabine Schmidkonz : Dipl. Sozialpädagogin; Mediator in Strafsachen/DBH

Kontakt

Täter-Opfer-Ausgleich Landshut e.V.
Fachstelle für Mediation im Strafrecht und Konfliktschlichtung
Bahnhofplatz 1
84032 Landshut
   
Telefon: 0871 / 96 546 337
Mobil: 0176 / 310 274 28
Email: info@toa-landshut.de
www www.toa-landshut.de